
| Verstöße:
Abbiegen Abblendlicht Abgasuntersuchung Abstand Alkohol Anschnallpflicht Autobahn Bahnübergang Bereifung Fahrzeugmängel Fußgängerüberweg Grünpfeil Halten und Parken Ladungssicherung LKW und Busse Rechtsfahrgebot Rotlicht Sonntagsfahrverbot Stoppschild Telefonieren im Auto Tempolimit TÜV und Zulassung Tunnelverstöße Überholen Vorfahrt |
1. soweit es verboten ist durch die Zeichen Halteverbot, Parkverbot an engen und an unübersichtlichen Stellen; im Bereich von scharfen Kurven; auf Beschleunigungs- und auf Verzögerungsstreifen; auf Fußgängerüberwegen sowie bis 5 Meter davor; auf Bahnübergängen; bis zu 10 Meter vor Lichtzeichen und den Zeichen Andreaskreuz, Vorfahrt achen, Stoppschild , wenn diese dadurch verdeckt werden 2. soweit es verboten ist durch die Zeichen Vorfahrtachtenschild (außerhalb von Ortschaften); vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 Meter von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten; wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert; vor Grundstücksein- und Ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber; vor Bordsteinabsenkungen; bis zu je 15 Meter vor und hinter Zeichen Bushaltestellen ; vor und hinter dem Andreaskreuz und an Ortsschildern innerorts bis zu je 5 Meter, außerorts bis zu je 50 Meter |